Die Netzwerkgründung Klaus Lohfing-Blanke, 22.08.2010, 23.34 Uhr
Ich
hoffe,
gerade aus Frankfurt a.M. kommend, Ihnen nicht zu viel zu versprechen.
aber das Datum von gestern und heute, ist mit der Konstituierung eines
Netzwerkes In F a.M., mit dem Namen "Netzwerk selbstbestimmter Volksentscheid"
verbunden, in welchem sich alle gesellschaftlichen Kräfte und jene die
es interessieren wird, vernetzen können. Es ist in seiner Bedeutung
durchaus für unser Land als
revolutionär zu bezeichnen, weil es völlig unabhängig von bisherigen
Strukturen und Denkansätzen agieren wird. Jeder souverän denkende Mensch darf es mit
Leben füllen der seine Bestimmung in Selbstbestimmung und Einheit
mit der Vernunft sehen mag. Dieses Netzwerk gründet sich auf den Fundamenten von Grundgesetz,
Menschenrecht und Völkerrecht und ist somit als ein Netzwerk in
dieser Wertegemeinschaft zu sehen.
Ferneres
Ziel wird es sein, daß es zum alltäglichen Gebrauch zählen wird, daß
man in freier Abstimmung des Volkes, über seine Geschicke selbst
bestimmen darf. Es wird nicht mehr vor der etablierten Politik
gekrochen, wie das all zu oft geschieht, sondern es werden die
Verhältnisse die man für Parteipolitik grundlegend und für ein paar
wenige Machtbesessene verbogen hat, wieder entsprechend Artikel 21 GG geradegerückt. So sind dann die Aufgaben entsprechend Artikel 20.2 richtig umverteilt.
Es tut sich also
was. Die Zeiten der Quatschereien sind vorbei und ab nun nimmt das Volk die Geschicke "selbstbestimmt" in die Hand. Deshalb der Name dafür.
Demnächst
also etwas mehr dazu in einem extra Beitrag. Sie dürfen schon mal gespannt darauf sein.
Das Netzwerk vergrößert sich bereits jetzt schon und es wird ein Selbstläufer sein....
Wie
ich bereits andernorts schrieb, hatte ich im letzten November das
Vergnügen, bereits einem mir gegebenen 4 stündigem, hochinteressantem,
ganz privatem Vortrag zur Klage gegen den EU - Reformvertrag der
Hassel-Reusings lauschen zu können. Ich kann hiermit bekannt geben, daß
die Klägerin, Sarah Lucia Hassel-Reusing
und ihr Mann Volker Reusing mir in einem längeren, gerade geführtem
Telefonat spontan ihre Mithilfe und Unterstützung für das Netzwerk
Bundesweiter Volksentscheid (Name der Bewegung ist noch nicht fest, ich
nenne es mal so) zugesagt haben. Sie möchten uns gerne mit Ihrem Wissen
zur Verfügung
stehen und sie sind ebenfalls der Auffassung, daß Volksentscheide mit
einer einfachen Mehrheit durch Gesetzesänderung möglich sind und keiner
2/3 Mehrheit bedarf, wie vom Verein MD e.V. gegenüber ihrer
Mitgliedschaft und Öffentlichkeit kolportiert. Der Verein enttarnt sich
immer mehr zu einem mit den Parteien verbündetem Verhinderungsorgan.
Das Sammelbecken der Befürworter
und Unterstützer bundesweiter Volksentscheide füllt sich damit um
bekannte und durchblickende Persönlichkeiten an.
Ich denke, es
wird ein Selbstläufer sein und Mehr Demokratie e.V. vorleben können,
daß man auch ohne Reduzierung auf kleinsten gemeinsamen Nenner,
Arschkriecherei, Manipulation, Parteienmatrix, Bittstellerei, ASussperrung, Zensur und Desinformation zum
Ziel kommen kann.
Einen schönen Gruß soll ich Euch allen noch bestellen, diese Bewegung wäre lange überfällig, so Sarah zu mir.
Hier noch ein Projekt von ihr,
welches keinesfalls aus den Augen verloren werden sollte, weil es
Menschenrecht zur Makulatur machen würde, so man dieses durch bekommen
wird. Sie bat darum, daß es möglichst breitflächifg gestreut werden
sollte, die Gefahren wären sonst sehr groß, daß man das Recht dem IWF
Willen anpassen würde.
Klaus Lohfing-Blanke
Volksentscheide auf
Bundesebene: Ist der Bürger zu dumm dazu?
Ich
schrieb Herrn Professor Schachtschneider an und bat ihn darum, daß er
unsere Initiative unterstützen mag. Folgende Mail schickte er mir, die
nicht nur unsere Auffassung von Selbstermächtigung bestätigte, sondern
zudem auch seine Hilfe und Beistand versprach. Ich danke ihm dafür,
daß er uns so viel Vertrauen entgegenbringt.
Zitat Mail Prof. KA Schachtschneider
Betreff: Re: Volksentscheide
vom 08.07.2010 15:14:
Sehr
geehrter Herr Lohfing-Blanke, sehr geehrte Frau Grimmenstein-Ballas,
ich
helfe gern. Volksentscheide sind notwendig und verfassungsgeboten.
Ich vertrete das mit Blick auf Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG seit langem.
Sie werden von der politischen Klasse verweigert, die eine leider
weitgehend erfolgreiche Kampagne gegen die Demokratie betreibt. Sie
wissen, daß ich dagegen zu Felde ziehe, mit sehr begrenztem
Erfolg, aber immerhin ist einiges an Demokratie verteidigt.
Inzwischen
Mariannes Artikel auch in der Sueddeutschen
eingebracht.
Wir
laden alle freien Medien herzlich dazu ein, daß man die Aktion
publik machen kann. Es bedarf einer breiten Öffentlichkeit und
keiner Bittstellerei, daß man bundesweite Volksentscheide
bekommen wird. Die Forderung ist überreif und das Volk wird sich
seiner Selbstermächtigung auch so bewußt. Das
Volk ist und bleibt Inhaber aller
Staatsgewalt!
- Egal welcher Tricks
man sich noch bemächtigen wird.
Das
Netzwerk ist offen für jeden, der Volksentscheide bundesweit
befürworten will. Es ist angestrebt mindesetens 2-3 Gesetzesvorlagen für
den Deutschen Bundestag erabeiten zu lassen, die dann zur Abstimmung
vorgelegt werden können.
bundesweiter Volksentscheid 2 Die Selbstermächtigung, die Idee und ihre Ausführung
Klaus
Lohfing-Blanke
07.07.2010,
12.26
Wer das
politische Tagesgeschäft verfolgt, erlebt immer wieder, wie die
etablierten Parteien (oder besser deren Spitzen) die Machtfrage für
sich entschieden haben. In der öffentlichen Wahrnehmung
existieren quasi die alternativen Möglichkeiten zur
Parteienmatrix nicht. Das hat Gründe, welche wohl ihren Sinn
darin haben, daß Parteien viel besser durch Einzelpersonen und
Marionetten zu steuern und in die entsprechende Richtung zu bugsieren
sind. Eine Organisationsbasis oder die von Parteien, welche
irgendwann gegenüber der Machtbestrebung der eigenen Spitze
resignieren, werden schnell kassiert und die Machtfrage ist schnell
geklärt. Spitze dreht die Verhältnisse um und zwar genau
so, wie sie es für den eigenen Machterhalt unbedingt gebrauchen
kann.
Der
aufmerksame Leser dieses Blogs weiß natürlich, daß
außer Parteienmatrix noch viel mehr an intelligenten Ideen
existieren. Deren Sinn besteht so ganz und gar nicht nach Macht und
Machtgehabe. Deren Vertreter sind Menschen, wie Du und ich und
sie möchten nichts anderes, als daß man das politische
Tagesgeschäft wieder auf Dienstleistung am Volke zurückführen wird, gemäß
Grundgesetz, oder besser noch auf der Grundlage einer eigens vom ganzen Volk, per freier Abstimmung legitimierten Verfassung.
Leider
ist es dem Bürger nicht möglich, daß er das Geschehen
hinter den Kulissen eines Vereins, wie z.B. Mehr Demokratie e.V.
anschauen und erleben kann. Der Vorstand und einflußreiche
Mitglieder tun alles dafür, daß die Öffentlichkeit
nicht hinter die Kulissen schauen kann. Man steht laut Satzung zwar
für Demokratie, aber man lebt sie nicht. Es wird die Information
verdreht, es wird zensiert, es wird ausgesperrt ganz so, wie es in
den etablierten Medien auch so üblich ist. Es wird Meinung und
Abstimmung manipuliert nach allen Regeln der Manipulationskünste,
wie sie Geheimdiensten und Mächtigen sonst zu eigen sind.
Solange
dieser Verein darauf setzt, daß man eine 2/3 Mehrheit im Deutschen
Bundestag braucht, damit man bundesweite Volksentscheide einführen kann
und die Leute darauf vertrauen, ist gewährleistet, daß man sie nicht
bekommen wird, einer der Staatsrechtler erklärt Ihnen im nächsten
Artikel warum.
Wer
Abgeordnetenwatch als Ableger von Mehr Demokratie e.V. kennt weiß,
wie unangenehme Fragen, die man dem Politiker über diese
Plattform stellt, oft genug wegzensiert werden und nicht öffentlich
durchgestellt worden sind. Nachfragen zu kritischen Sachverhalten
werden ausgeblockt, „...damit man die Akzeptanz der Frageplattform
nicht riskiert...“. Abgeordnetenwatch quasi als das Druckventil
für's Volk, damit der Kessel nicht zum Explodieren kommt. Man
nutzt es wohl ebenfalls, daß man die öffentliche Meinung
durchaus auch gegen mißliebige Politiker steuern kann. Wenn man
kleine Probleme aufbauschen kann, dann verliert man schnell den Blick
zum eigentlichen Problem. So funktionieren schon seit Jahrhunderten
die Verschleierungen von Schuldfragen, wie auch die der
Machtstrukturen.
Wer sich
mit den Strukturen der Macht und deren Arbeitsweise beschäftigt hat weiß, daß
es immer besser ist, wenn man seine Gegner oder die Gegenströmung
selbst organisiert, ja lieber selbst kontrollieren kann, so wie es
auch in vielen Parteien, Organisationen und natürlich auch
Abgeordnetenwatch, oder Mehr Demokratie e.V. zu passieren scheint.
Unlängst
ist jedoch eine Reformbewegung innerhalb des Vereins angetreten, daß
man Schluß mit Massenverblödung machen will. Die
Vereinsspitze ist ja selbst der Überzeugung, daß man eine
2/3 Mehrheit für eine GG-Änderung brauchen muß, damit
man bundesweite Volksentscheide einführen kann.
Im
Internen Diskussionsbereich wurde nämlich heftigst die Frage
diskutiert, ob das Volk selbst jetzt schon gemäß
Grundgesetz (GG) in der Lage ist, daß man bundesweite
Volksentscheide abhalten kann. Wir meinen ja, der Artikel 20 und 146
geben uns das Recht dazu. Da uns jedoch ein heftiger Wind innerhalb
des Vereins in das Gesicht geblasen ist, der versuchte Leute und
deren Diskussion über Bord zu wehen. haben wir uns dazu
entschlossen, daß man einfach mal eine Befragung von
Staatsrechtlern, zur Hauptsachfrage unternimmt (bundesweite Volksentscheide einzuführen).
Marianne
Grimmenstein, selbst, Landesgruppenchefin und eine der Reformerinnen
innerhalb des Vereins, ehemalige Bundestagskandidatin parteilos, setzte
dazu einen Text auf, den man den Jursten per E-Mailverteiler zukommen
lassen hat. Die
Reaktionen darauf (siehe unten nächster Artikel) waren sehr
interessant und deckten sich mit
unserer Auffassung von Staatsgewalt (Artikel 20.2), die das Volk
selbst zur Verfügung hat.
Aber
lesen Sie dann ruhig selbst.
Unten dann noch mein Kommentar dazu.
Hier
also zum Gastbeitrag von Marianne Grimmenstein, einer kleinen,
lustigen und feurigen Erscheinung, die ich inzwischen zu meinem Freundeskreis
zählen darf.
Der
reale Weg zu Volksentscheiden auf Bundesebene –
Verfassungsrechtler geben neue Impulse
Marianne
Grimmenstein
Eine
Gruppe der Mitglieder von Mehr Demokratie hat beschlossen, die
Verfassungsfrage zu klären. Ist eine Grundgesetzänderung,
die eine 2/3 Mehrheit im Bundestag benötigt, für die
Durchführung bundesweiter Volksentscheide (= Volksabstimmungen)
wirklich notwendig, wie die etablierten Parteien und ihre Anhänger
es vertreten?
Es
wurden 100 Verfassungsrechtler, davon etwa 35 Professoren und 65
praktizierende Verfassungsrechtler, im Juni 2010 angeschrieben. Die
Gruppe hat zahlreiche Antworten per E-Mail und Post erhalten, die
einen großen Beitrag zur Klärung der Sachlage leisten
und einen deutlichen Weg zeigen, wie eine fundierte Kampagne
zur Einführung des Volksentscheids auf Bundesebene gestaltet
werden könnte. Aus den Antworten geht ganz klar hervor, dass
keine klaren Regelungen und so auch keine übereinstimmenden
Meinungen hinsichtlich der Einführung bundesweiter
Volksentscheide existieren. „Die Organisation und Durchführung
eines Volksentscheids, also die Umsetzung dieses Verfassungsrechts
ist nicht geklärt.“ (RA Jörg Schmidt-Wottrich, Berlin)
Es
steht nirgends im Grundgesetz, dass Volksentscheide auf Bundesebene
verboten wären und es für die Durchführung tatsächlich
einer Grundgesetzänderung oder überhaupt eines Gesetzes
bedarf. Rechtsanwalt Rudolf P. B. Riechwald aus München schreibt
dazu: „Wie immer gibt es hier mindestens 2 klare
Rechtsmeinungen, wobei nach einer
Auffassung keine Grundgesetzänderung notwendig ist, sondern ein
einfaches Gesetz ausreicht, d.h. der Bundesgesetzgeber könne
auch für andere Fragen als die Neugliederung des Bundesgebiets
Volksbefragungen und Volksentscheide einführen, sofern es sich
nur um Materie handelt, die in die Zuständigkeit des Bundes
fallen (vgl. Stein in Kommentar zum Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland, Luchterhand 1984, RdNr. 40 zu Art. 20
GG).“ Die andere Meinung, dass die Regelungen für eine
Volksabstimmung nur durch eine Grundgesetzänderung erfolgen
können, ist durch die Propaganda der etablierten Parteien
selbstverständlich mehr bekannt.
In
den etablierten Parteien sind die Juristen stark vertreten.
Selbstverständlich konnten wir das in unserer Umfrage nicht
berücksichtigen. Wir kannten die Personen nicht, die wir
angeschrieben haben. Es ist auf jeden Fall bemerkenswert, dass die
Professoren einheitlich die Meinung „Grundgesetzänderung“
vertreten. Die Gegenmeinungen kamen alle aus den Reihen der
praktizierenden Juristen.
Rechtsanwalt
Dr. Thomas Gertner aus Bad Ems weist ganz offen auf die
Unwahrscheinlichkeit der Grundgesetzänderung hin: „ Ich halte
es jedoch für völlig unwahrscheinlich, dass sich eine
Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages sowie des
Bundesrates dazu bereit finden werden, die Gesetzgebungskompetenzen
auf Volksbegehren zu erweitern. Beide Institutionen sowie
Bundesregierung beanspruchen für sich das Monopol der
Gesetzgebungszuständigkeit.“
Wie
ich schon darauf hingewiesen habe, vertreten mehrere
Verfassungsrechtler (z. B. RA Rainer Rothe aus Radolfzell, RA Jörg
Schmidt-Wottrich aus Berlin, Dr. Dr. Dr. Wolfgang Pausch aus
Darmstadt usw.) die Meinung, dass ein einfaches Gesetz vollkommen
ausreicht. Drei Anwälte geben besonders konstruktive Vorschläge,
die für eine erfolgsversprechende Kampagne außerordentlich
wichtig sind.
Erster
Vorschlag von Dr. Hans Reis aus Berlin:
„Im
übrigen würde ich eine Gesetzgebung des Bundes über
Volksentscheide auch nicht für sinnvoll halten, wenn nicht
wenigstens drei Alternativen zur Abstimmung gestellt werden.“ Es
müssten also mehrere Gesetze für die Bürger zur
Auswahl angeboten werden, damit die Bürger wirklich frei
entscheiden können.
Zweiter
Vorschlag von Dr. Stephen Lampert aus München:
„Ihr
Anliegen, die verfassungsrechtlichen Fragen zu klären, ließe
sich daher am ehesten dadurch erreichen, dass man den Weg einer
Volksabstimmung gestützt auf ein entsprechendes Gesetz geht. Es
würde sich dann schon zeigen, wie die Gerichte diese Fragen
letztlich entscheiden. Ich kann Sie bei Ihrem Vorhaben, die
entsprechenden politischen Mehrheiten zu organisieren, daher nur
bestärken.“ Das ist schon ein eindeutiger Hinweis auf die
Notwendigkeit einer vom Volk organisierten Volksabstimmung.
Der
dritte Vorschlag kommt von Rechtsanwalt Jörg Schmidt-Wottrich
aus Berlin. Er erklärt am besten die wahren Rechte des Volkes,
die das Volk noch nicht richtig benutzt:
„Das Volk ist
oberstes Verfassungsorgan („Alle Staatsgewalt geht vom Volke
aus“. Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG). Die Staatsgewalt wird vom Volk und
durch weitere Organe (Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung)
ausgeübt (Art. 20 Abs. 2 S.2 GG), die also neben dem Volk
als Verfassungsorgan existieren und nichtanstelle oder
für das Volk.
Die Ausübung der
Staatsgewalt durch das Volk geschieht in Wahlen und Abstimmungen. Die
weiteren Organe erlassen Gesetze (Parlamente) und überprüfen
(Gerichte) deren rechtmäßigen Vollzug (Verwaltung). Also
etwas platt ausgedrückt: das Volk wählt und stimmt ab, die
anderen Organe machen die Detailarbeit.
Aus der Arbeitsteilung,
die das GG für das Volk als oberstem Souverän vorgesehen
hat, ist leider weitgehend eine „Abstimmungsmasse“ geworden, die
alle vier Jahre mit Wahlversprechen an die Abstimmungsurnen gelockt
wird, um seine Unmündigkeit an einen Parteienvertreter zu
delegieren.
Das Grundgesetz
verbietet keine Volksentscheide und es ist auch kein Gesetz
erforderlich, das derartige Referenden regelt, denn Art. 20 Abs. 2 GG
steht unter keinem Gesetzesvorbehalt. Das Volk hat hier bereits
uneingeschränkte Kompetenz. Es muss sie nur ausüben und
sich nicht an der Nase herumführen lassen.“
Fazit:
Vor
allem die Auswertung der Antworten der praktizierenden Juristen im
Zusammenhang mit Art. 20 Abs. 2 GG lassen den Schluss zu, dass
Volksentscheide auf Bundesebene ab sofort möglich sein sollten.
Damit sind alle wichtigen verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich
der Einführung des bundesweiten Volksentscheids geklärt.
Die
Weichen für eine neue fundierte und effiziente
Kampagnenstrategie sind gestellt. Wir müssen nur miteinander
kooperieren und uns richtig organisieren, wenn wir etwas erreichen
wollen. Wer an der Ausarbeitung einer ganz neuen fundierten
Kampagnenstrategie gestützt auf die Vorschläge der
Verfassungsrechtler bereit wäre, mitzuwirken, ist herzlich
willkommen und sollte uns kontaktieren:
Klaus
Lohfing-Blanke, E-Mail: glockenhof@freenet.de
Tel. (036961) 54321 begin_of_the_skype_highlighting (036961) 543231
Zitat Ende
Mein eigener Kommentar dazu, so es Sie interessiert.
Was bezeichnend jedoch ist, daß die Herren
Professoren Juristen an den Universitäten wohl größtenteils einer
Meinung sind und tief drinnen stecken in der Matrix die ihnen
vorzuschreiben scheint, daß der Souverän das Recht dazu
nicht hat. Nun, für mich kein Wunder, daß dem so ist, findet
doch in solchen Positionen vorwiegend Gleichschaltung Platz.
Wer sich das Bildungssystem in unserem Land mal genauer anschaut, der
stolpert immer wieder über jene Manipulatoren, die Teil der
Elite sind, welcher natürlich die Machtfrage zu passe kommt.
Fragen Sie sich mal selbst, wer eigentlich ausschließlich bei
uns im Lande die Schulbücher druckt und wer so viel Einfluß
nicht nur auf die Bildung, sondern auch auf Staat, Information,
öffentliche Meinung und Wirtschaft hat. Sie stolpern immer
wieder über einen Konzern, der dabei die Hände im Spiele
hat. Familie Mohn mit Ihrem Bertelsmannkonzern und den unzähligen
Verbindungen, Stiftungen und think thanks die man braucht, damit man
das öffentliche Leben in der Hand haben kann.
Ganz
anders dagegen die praktizierende Juristenschar, deren
Stellungnahmen nicht nur Mut geben es selbst anzugehen, sondern deren
wertvolle Tipps zu Kampagnen, die man schalten kann, uns vielleicht
eher zur Basisbestimmung bringen werden, als es die Parteisoldaten an
der Spitze und innerhalb des Vereins von Mehr Demokratie e.V. jemals
bringen werden.
Nein,
ich will es an dieser Stelle gleich sagen, ich selbst bin Nichtraucher und Gegner
eines Volksentscheids gewesen, der darum ging, daß man wieder
einen Teil der Bevölkerung in die Illegalität getrieben
hat. Genau das Volksbegehren in Bayern kann hier als warnendes
Beispiel stehen, wie man mit Manipulation der öffentlichen
Meinung Volksentscheide regelrecht für Machtzwecke mißbrauchen
kann. Gesponsert und desinformiert durch den Verein Mehr Demokratie
e.V., kann man resümierend feststellen, daß man nur
oberflächlich Nichtraucher schützen kann. Vielmehr geht es
auch hier darum, daß man die Massen reglementieren und
kriminalisieren kann. Wer Nichtraucher ist, hat genug eigene Macht,
daß er für sich entscheiden kann, ob er in Kneipe XYZ
sitzen und mitrauchen will. - Nein, dieses Volksbegehren in Bayern am
Wochenende war der beste Beweis, daß es ohne sachliche und
umfassende Information möglich ist, daß wir nach unseren
eigenen Daumenschrauben schreien.
Nicht
mehr Kontrolle, nicht mehr Staat ist angebracht, sondern mehr
Eigenverantwortung, mehr Zutrauen in die eigene Fähigkeit, selbstbestimmt durch's Leben zu gehen und weniger auf Staatsmacht zu
vertrauen.
Mehr
Demokratie hätte gut daran getan, wenn man sich aus solchen
Bestrebungen zurückgehalten hätte, weil sie eher dazu
angetan sind, daß man Volksentscheide in der öffentlichen
Meinung diskreditieren kann. Vielleicht war es ja auch deren Ziel,
wer weiß das schon, meine eigene Erfahrung mit diesem Verein
ist, daß man wohl eher Demokratieverhinderer war.
Dieser
Volksentscheid in Bayern, hat den Nichtrauchern nicht mehr Freiheiten
gebracht, sondern auch ihre eigenen Freiheiten wurden damit
reduziert, indem man auch ihr eigenes Lebensumfeld weiter
reglementieren wird.
Was wir
brauchen, ist die Selbstermächtigung. Wir das Volk und der
Souverän sind jene, die die Bestimmer unserer Freiheiten,
unseres Wohl und Wehe sind.
Das
Positive an dem, was Sie oben in Mariannes Zeilen lesen konnten ist, daß über
die Grenzen jeglicher Organisationen hinweg, der Mensch in dieser
Gesellschaft Teilhaber an der Entscheidung ist. Die Intelligenz der
Masse wird zum Prinzip, nicht die einer herrschenden und alles
verblödenden Minderheit, welche Sie mit Medienmanipulation in
die richtige Richtung lenkt. Wir brauchern keine Juristen dazu, wir selbst sind es die sich bewußt ermächtigen sollten.
Trotzdem,
einige kleine Makel bleiben wie ich zugeben muß, ich möchte alle
Stellungnahmen sehen, egal ob sie dem Volksentscheid sofort nun schon
aufgeschlossen gegenüber stehen oder nicht. Auch erkenne ich, daß nicht
alle befragten Juristen Verfassungsrechtler sind. Hier gilt es
nachzubessern und entsprechend zu korrigieren. Deshalb fragte ich bei
Marianne an, sie möge mir die Stellungnahmen alle zusenden, daß man sie
entsprechend öffentlich machen kann. Mir schwebte vor, sie als pdf zum
Download zu stellen. Ein Problem jedoch besteht dabei, viele tragen den
so üblichen Zusatz, jeder Rechtsanwaltskanzlei, daß sie nur für den
Empfänger bestimmt gewesen sind. So mir die Zuschriften in Gänze
vorliegen, werde ich meinerseits dazu übergehen, die Kanzleien selbst
zu kontaktieren und zu befragen, ob man Ihre abgegebenen Statements
öffentlich verwerten kann. Marianne ist bis Mitte August im Urlaub und
leider dann nur per Mail zu erreichen. Schauen wir mal, demnächst also
mehr dazu.
Das
Volk
ruft mit gut gemeinten aber schlecht durchdachten Volksentscheiden
(Antiraucherentscheid) nach seinen eigenen Richtern, der Idealfall, den
sich Despoten
doch wünschen können. Die Selbstkastration läuft dabei
ohne nicht zu beherrschende Widerstände ab, und irgend wann gibt
es dann kein Zurück, wenn man „gewisse Schwellen“
überschritten hat. Dabei baut sich fast unmerklich ein immer
größer und einflußreich werdender Kontroll- und
Überwachungsapparat auf, der nach seiner eigenen
Existenzberechtigunmg ruft und nach dessen Pfeife eines Tages alles
zu tanzen hat. Der effektivste Abbau lieb gewonnener Freiheiten
passiert, so er freiwillig in Kauf genommen wird. Wer in der
Demokratie schläft, wird unter Umständen unsanft durch die
Diktatur geweckt.
Ich gab
Ihnen hier ein neues Beispiel mit auf den Weg, wie man sich dagegen
selbst ermächtigen kann. Machthaber wie gehabt, werden damit in
die Bedeutungslosigkeit verfallen, weil sie irgendwann nicht mehr die
Achtung haben, derer sie dringend bedürftig sind, so Sie uns
beherrschen wollen...
Die
Entscheidung liegt bei jedem Einzelnen selbst. Werden Sie sich Ihrer
eigenen Fähigkeiten und Staatsgewalt bewußt! Wer mitmachen will,
wer mitgestalten kann, wer unterstützen will, wer die Idee gut
finden kann, wer eigene Ideen für eine werbewirksame Kampagne
hat, wer die Idee mitverbreiten will, der melde sich ruhig bei Marianne Grimmenstein oder bei mir, die
Kontaktadressen am Ende des Artikels (den man sich als pdf
gerne hier herunterladen kann). Eingeladen zur
Selbstermächtigung ist jeder, der die Nase voll von Bevormundung
hat. Jede Organisation, jede Partei, jedes Netzwerk, jeder der diesem
herrschendem Spuk einer uns schleichend übergestülpten Parteiendiktatur überdrüssig geworden ist.
Wir
haben die Macht, denn die Staatsgewalt liegt in unserer Hand und
nicht, wie man es gerne hat, in den paar Stunden zur grundgesetzfeindlichen Bundestags“wahl“
alle 4 Jahre und danach geben wir, wie so oft, das Gehirn an der
Garderobe ab.
Das
darf
ruhig anders werden und ich erzähle Ihnen keinen Schmonz, daß
man davor wohl die größten Manschetten haben wird! - Macht
wird umverteilt, von der Spitze an die Basis hin. - Ist der Souverän
überhaupt die Basis oder steht er in der Werteskala nicht ganz oben an?
Fragen Sie sich das mal, nachdem Sie sich Artikel 20 und 21 GG verinnerlicht haben.
Ganz sicher
ist das dann ein Übergangszustand, denn der Idealfall so meine
ich, wird in der Selbstbewußtheit und Selbstbestimmtheit, im
Einklang mit Natur, Ressourcen, Nachbarn, in Frieden und Würde
und Einklang mit der Umwelt sein, ohne daß man einem schnöden
Mammon, dem „Gelde“ oder der Macht hinterherrennen wird. Das
Leben und die Erkenntnis wird Lebensziel sein, nicht die Sklaverei,
die wir jetzt noch als unseren Lebenssinn ansehen, weil ohne Kleege
wohl kein Rad zu drehen scheint.
Nein, wir leben, weil das Leben Sinn haben soll,
nicht dafür, daß am Ende der Kette einer steht, der entscheidet, ob Du
fressen darfst oder eben nicht...